Maklerprovision bei Immobilienkauf – wer zahlt sie?

Seit 23.12.2020:

Nach der 6-monatigen Übergangsfrist tritt nun das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision endgültig in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision:

Für welche Immobilien(typen) gilt die neue Provisionsregelung?

Die neue gesetzliche Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. 

Die neuen Vorschriften über die Teilung der Maklerprovision gelten für die erfolgreiche Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Verbraucher (privater Käufer). Bei diesen Immobilien und bei dieser Kundengruppe muss in Zukunft die strikte hälftige Teilung der Maklerprovision beachtet werden.

Nicht jede Immobilie fällt unter die neuen Provisionsregelungen:

Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Aber auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.

 

Noch unsicher? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Andrea Ditzel Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Bad Vilbel unterstützt Sie gerne.

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