Ihre Erbimmobilie – wir beraten Sie!

Ordner mit Erbschaft und Testament Unterlagen auf Tisch

Jedes Jahr werden in Deutschland riesige Vermögenswerte in Form von Immobilien vererbt. Oftmals wurden die Immobilien nicht zu Lebzeiten auf die Erben, Kinder oder Verwandte übertragen, sondern gehen als Hinterlassenschaft nach dem Tod an die Erben, die dann zwangsläufig zu einer Erbengemeinschaft werden. Immer wieder kommt es vor, dass die Erbenden wenig Kontakt zueinander und zum Teil sehr unterschiedliche Ansichten haben, was mit der Erbimmobilie geschehen soll. Handelt es sich um das Elternhaus, werden Erinnerungen wach…

Plötzlich stehen Sie, als Erbe vor vielen offenen Fragen und Herausforderungen – eine nicht immer einfache Situation.

  • Was geschieht mit der Immobilie, wenn die Erben sich nicht einig sind?
  • Eine Immobilie bedeutet Verantwortung.
  • Juristische Fragen sind zu klären.
  • Was ist die Immobilie wert?

All diese Fragen und sicherlich noch eine Menge mehr werden Sie sich stellen! Hier können wir Sie, als Immobilienmakler mit all unserer Erfahrung unterstützen. Andrea Ditzel Immobilien in Bad Vilbel, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an! Wir freuen uns, Sie diskret zu diesem Thema zu beraten.

Maklerprovision bei Immobilienkauf – wer zahlt sie?

Schriftzug "Wer zahlt?" in Würfelform auf Vertragsdokument

Seit 23.12.2020:

Nach der 6-monatigen Übergangsfrist tritt nun das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision endgültig in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision:

Für welche Immobilien(typen) gilt die neue Provisionsregelung?

Die neue gesetzliche Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. 

Die neuen Vorschriften über die Teilung der Maklerprovision gelten für die erfolgreiche Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Verbraucher (privater Käufer). Bei diesen Immobilien und bei dieser Kundengruppe muss in Zukunft die strikte hälftige Teilung der Maklerprovision beachtet werden.

Nicht jede Immobilie fällt unter die neuen Provisionsregelungen:

Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden – nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Aber auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.

 

Noch unsicher? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Andrea Ditzel Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Bad Vilbel unterstützt Sie gerne.

Tippgeber werden und Provision bekommen – für Ihren Immobilien-Verkaufstipp!

Sie haben gehört, dass Ihr Vermieter seine Eigentumswohnung in Frankfurt verkaufen möchte? In Ihrer Nachbarschaft auf dem Heilsberg steht schon seit längerem ein Haus leer, welches nun seinen Besitzer wechseln soll? Oder Sie kennen jemanden, der sein Grundstück in Bad Vilbel Massenheim verkaufen möchte?

Egal wo, ob in Bad Vilbel, Frankfurt, Maintal, Karben oder überregional, geben Sie uns einen Tipp und wir bedanken uns bei Ihnen mit einer Tipp-Provision, wenn es zum erfolgreichen Verkauf des von Ihnen empfohlenen Objektes kommt.

Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Email!

Andrea Ditzel Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Bad Vilbel

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